Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Reisevertrag
1.1. Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer
der Classic Days Oldtimer- und Motorsport GmbH, Bontenbroich 1, 41363 Jüchen
(nachfolgend Reiseveranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich für 10 Tage an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder durch Bildschirmsysteme (Bsp.: Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag
kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer
zustande.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
darin ein neues Angebot durch den Reiseveranstalter. Der Reisevertrag kommt auf
der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem
zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung,
wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes
der Reise erfolgen.
1.3. Liegen dem Reiseteilnehmer die Reise- und Zahlungs-bedingungen des Reiseveranstalters
bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/
Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe
der Regelung in 1.2. Bestandteil des Reisevertrages.
1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseangebotes sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene
Prospekte sind nicht maßgeblich.
2.
Zahlung
2.1. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch
den Reiseveranstalter ist die Buchung für den Reiseteilnehmer und für
den Reiseveranstalter verbindlich. Mit der Anmeldung wird auf den Reisepreis
für alle teilnehmenden Personen 20% des Gesamt-betrages fällig und
ist binnen 10 Tagen auf
das Konto des Veranstalters zu überweisen. Der Restbetrag ist 28 Tage
vor der Reise fällig. Leistet der Reiseteilnehmer die Reisepreiszahlung
nicht entsprechend, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Reiseteilnehmer
mit Schadensersatz gemäß 3.1. zu belasten.
3. Umbuchung
3.1. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Reiseleistungen
sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Leistungsänderungen
4.1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen
zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte,
durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind
bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5. Gewährleistung
5.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
werden, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen
und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gewährleistungsansprüche
können nur anerkannt werden, soweit nicht eine Mängelanzeige schuldhaft
unterlassen wurde und nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten
erfolgte. Mängel sind grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung
anzuzeigen.
6. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
6.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung
von der Reise zurücktreten. Das sollte der Reiseteilnehmer in seinem Interesse
aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann, soweit der
Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, der Reiseveranstalter anstelle der konkreten Berechnung der
Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung,
bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,– pro Person.
20.–15. Tag vor Reiseantritt 40 %
14.–01. Tag vor Reiseantritt 70 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle.
7.
Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, so ist der Reiseveranstalter dazu berechtigt, von der
Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten.
Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, zu der auch
die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen,
unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung
vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für
bereits erbrachte Leistungen kann der Reiseveranstalter ein Entgelt
verlangen.
8.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise,
kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die infolge der Aufhebung
des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus
den vorgenannten Gründen gekündigt, so hat der Reiseveranstalter
einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende
Reiseleistungen.
9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter
herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit der Reiseveranstalter für den
Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
10.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen
individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
10.2. Die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden
im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet,
gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend
dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
10.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter
zur Anfechtung des Reisevertrages.
10.4. Gerichtsstand ist Mönchengladbach.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern
und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften
keine anderen Regelungen vorsehen.
10.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
10.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Stand Mai 2013