Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reisevertrag
1.1. Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer der Classic Days Oldtimer- und Motorsport GmbH, Bontenbroich 1, 41363 Jüchen (nachfolgend Reiseveranstalter genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 10 Tage an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme (Bsp.: Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot durch den Reiseveranstalter. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.3. Liegen dem Reiseteilnehmer die Reise- und Zahlungs-bedingungen des Reiseveranstalters bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2. Bestandteil des Reisevertrages.

1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseangebotes sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

2. Zahlung
2.1. Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Reiseveranstalter ist die Buchung für den Reiseteilnehmer und für den Reiseveranstalter verbindlich. Mit der Anmeldung wird auf den Reisepreis für alle teilnehmenden Personen 20% des Gesamt-betrages fällig und ist binnen 10 Tagen auf das Konto des Veranstalters zu überweisen. Der Restbetrag ist 28 Tage vor der Reise fällig. Leistet der Reiseteilnehmer die Reisepreiszahlung nicht entsprechend, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Reiseteilnehmer mit Schadensersatz gemäß 3.1. zu belasten.

3. Umbuchung
3.1. Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Reiseleistungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Leistungsänderungen
4.1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5. Gewährleistung
5.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Reisende verpflichtet, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, soweit nicht eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde und nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte. Mängel sind grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen.

6. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers
6.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung von der Reise zurücktreten. Das sollte der Reiseteilnehmer in seinem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der Reiseveranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,– pro Person.
20.–15. Tag vor Reiseantritt 40 %
14.–01. Tag vor Reiseantritt 70 %
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder der Buchungsstelle.

7. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters
7.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Reiseveranstalter dazu berechtigt, von der Reise bis zu drei Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Reiseveranstalter ein Entgelt verlangen.

8.2. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, so hat der Reiseveranstalter einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.

9. Haftung
9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit der Reiseveranstalter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
10.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

10.2. Die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

10.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.

10.4. Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

10.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

10.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

Stand Mai 2013

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